Mehr Flexibilität bei längerer Erkrankung

Ab dem 1. Januar 2028 wird mit der sogenannten Teilarbeitsunfähigkeit ein neues Instrument im deutschen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht eingeführt. Ziel ist es, Beschäftigten mit längeren Erkrankungen einen flexibleren und gesundheitsgerechten Weg zurück ins Berufsleben zu ermöglichen.

Während Arbeitnehmer bisher entweder vollständig arbeitsfähig oder arbeitsunfähig waren, schafft die neue Regelung einen Mittelweg: Wer krankheitsbedingt nicht voll leistungsfähig ist, kann künftig unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil seiner bisherigen Tätigkeit weiter ausüben. Die Regelung soll sowohl den Genesungsprozess unterstützen als auch Unternehmen dabei helfen, wertvolle Fachkräfte früher wieder einzubinden.

Warum wird die Teilarbeitsunfähigkeit eingeführt?

Bislang ist die stufenweise Wiedereingliederung, besser bekannt als „Hamburger Modell“, das wichtigste Instrument für die Rückkehr nach längeren Erkrankungen. Dabei gelten Beschäftigte jedoch weiterhin als arbeitsunfähig, auch wenn sie bereits schrittweise wieder Aufgaben übernehmen.

Mit der Einführung der Teilarbeitsunfähigkeit geht der Gesetzgeber nun einen Schritt weiter. Künftig soll es möglich sein, während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit teilweise beruflich tätig zu sein, sofern dies medizinisch sinnvoll ist und alle Beteiligten zustimmen.

Als Vorbild dienen unter anderem skandinavische Länder, in denen vergleichbare Modelle bereits seit Jahren erfolgreich eingesetzt werden.

Wer kann die neue Regelung nutzen?

Die Teilarbeitsunfähigkeit richtet sich an gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte, die aufgrund einer Erkrankung für längere Zeit arbeitsunfähig sein werden, aber weiterhin über eine gewisse Leistungsfähigkeit verfügen.

Voraussetzung ist, dass die Erkrankung nach ärztlicher Einschätzung voraussichtlich länger als vier Wochen andauert. Typische Anwendungsfälle können sein:

  • psychische Erkrankungen, bei denen eine schrittweise Belastungssteigerung zur Genesung beiträgt,
  • Rücken- und Wirbelsäulenerkrankungen,
  • onkologische Erkrankungen während oder nach einer Therapie,
  • weitere länger andauernde Erkrankungen mit vorhandener Restarbeitsfähigkeit.

Ärztliche Feststellung ist zwingend erforderlich

Die Grundlage für eine Teilarbeitsunfähigkeit bildet eine ärztliche Bescheinigung. Dabei wird nicht nur festgestellt, dass eine vollständige Arbeitsfähigkeit aktuell nicht möglich ist, sondern auch der Umfang der noch vorhandenen Arbeitsleistung.

Vorgesehen sind drei feste Stufen:

  • 25 Prozent der regulären Arbeitszeit
  • 50 Prozent der regulären Arbeitszeit
  • 75 Prozent der regulären Arbeitszeit

Die entsprechenden Angaben sollen künftig in das elektronische Verfahren der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) integriert werden.

Freiwilligkeit steht im Mittelpunkt

Ein zentraler Grundsatz der neuen Regelung ist die Freiwilligkeit. Weder Beschäftigte noch Arbeitgeber können zur Durchführung einer Teilarbeitsunfähigkeit verpflichtet werden.

Voraussetzung sind:

  • die Zustimmung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers,
  • die Zustimmung des Arbeitgebers.

Nach Eingang der ärztlichen Bescheinigung hat der Arbeitgeber sieben Kalendertage Zeit, um zu prüfen, ob eine teilweise Beschäftigung organisatorisch und arbeitsschutzrechtlich möglich ist.

Kommt keine Zustimmung zustande oder erfolgt innerhalb der Frist keine positive Rückmeldung, bleibt die bisherige vollständige Arbeitsunfähigkeit bestehen.

So funktioniert die finanzielle Absicherung

Auch bei der Vergütung wird ein neues Modell eingeführt. Die finanzielle Absicherung erfolgt durch die Kombination aus Arbeitsentgelt und Krankengeld.

Dabei gilt:

  • Der Arbeitgeber zahlt ein anteiliges Gehalt für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit.
  • Die Krankenkasse ergänzt das Einkommen durch ein anteiliges Krankengeld.

Dadurch sollen Beschäftigte während der schrittweisen Rückkehr in den Beruf finanziell abgesichert bleiben.

Welche Vorteile bietet die Teilarbeitsunfähigkeit?

Die Bundesregierung verfolgt mit der neuen Regelung mehrere Ziele, die sowohl Beschäftigten als auch Unternehmen zugutekommen sollen.

Vorteile für Beschäftigte

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann die Teilarbeitsunfähigkeit insbesondere folgende Vorteile bieten:

  • schonender Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag,
  • bessere Vereinbarkeit von Genesung und beruflicher Teilhabe,
  • Erhalt sozialer Kontakte im Team,
  • geringeres Risiko langer Ausfallzeiten,
  • stärkere Einbindung in den beruflichen Alltag während der Genesung.

Vorteile für Arbeitgeber

Auch Unternehmen können von der neuen Regelung profitieren:

  • Nutzung vorhandener Arbeitsfähigkeit statt vollständiger Ausfallzeiten,
  • frühere Rückkehr von Fachkräften in betriebliche Prozesse,
  • bessere Planungssicherheit bei längeren Erkrankungen,
  • schnellere Rückkehr zur vollständigen Arbeitsfähigkeit.

Vor dem Hintergrund des anhaltenden Fachkräftemangels könnte die Teilarbeitsunfähigkeit für viele Unternehmen zu einem wichtigen Baustein moderner Personal- und Gesundheitsstrategien werden.

Gesetzgeber plant umfassende Evaluation

Da es sich um ein neues Instrument handelt, wird die Einführung wissenschaftlich begleitet. Der Gesetzgeber hat bereits eine mehrstufige Evaluation vorgesehen.

Geplant sind:

  • eine erste Bewertung nach einem Jahr,
  • eine umfassende Abschlussbewertung nach fünf Jahren.

Dabei soll unter anderem untersucht werden:

  • Wie häufig wird die Teilarbeitsunfähigkeit genutzt?
  • Verkürzt sie die Dauer von Arbeitsunfähigkeiten?
  • Welche Auswirkungen ergeben sich für Beschäftigte und Arbeitgeber?
  • Welche Kosten oder Einsparungen entstehen im Gesundheitswesen?

Die Ergebnisse sollen zeigen, ob die neue Regelung die gewünschten Effekte erzielt und an welchen Stellen gegebenenfalls Anpassungen erforderlich sind.

Fazit

Mit der Einführung der Teilarbeitsunfähigkeit ab Januar 2028 schafft der Gesetzgeber neue Möglichkeiten für den Umgang mit längeren Erkrankungen. Beschäftigte erhalten die Chance, ihre verbleibende Leistungsfähigkeit sinnvoll einzusetzen und schrittweise in den beruflichen Alltag zurückzukehren. Gleichzeitig können Unternehmen wertvolle Fachkräfte früher wieder einbinden und Ausfallzeiten reduzieren.

Ob sich das Modell in Deutschland ähnlich erfolgreich etabliert wie in den skandinavischen Vorbildern, wird die Praxis zeigen. Bereits heute steht jedoch fest: Die Teilarbeitsunfähigkeit erweitert die bestehenden Möglichkeiten des betrieblichen Gesundheitsmanagements und setzt auf mehr Flexibilität, Teilhabe und individuelle Lösungen im Arbeitsleben.


Zurück