Die bisher verwendeten Formate für Auslandszahlungen (DTAZV) und die SEPA-Version 3.6 werden durch ISO 20022 ersetzt. Die Umstellung muss spätestens zum November 2026 abgeschlossen sein. Damit verbunden sind höhere Anforderungen an die in der Zahlungsdatei enthaltenen Informationen zum Empfänger.

ISO 20022 ist ein weltweiter Standard für den elektronischen Datenaustausch im Finanzwesen. Mit diesem soll die Transparenz von Zahlungen und die Vereinheitlichung von Prozessen sichergestellt werden. Zudem ist ISO 20022 flexibler und erweiterbar, was zukünftige neue Anforderungen einfacher umsetzbar macht.

Im Oktober 2025 erfolgte bereits der erste wichtige Schritt: Die Überprüfung des Zahlungsempfängers (Verification of Payee (VOP)) bei SEPA-Überweisungen im gesamten Euroraum. Abgeglichen werden seitdem der Name des Kontoinhabers und die IBAN.

Neben der Überprüfung des Zahlungsempfängers wird im November 2025 die hybride Adressstruktur mit den Pflichtfeldern Stadt und Land sowie mit optionalen Freizeilen (Übergangsvariante) eingeführt. Demnach müssen Land und Ort des Empfängers in der Zahlungsdatei enthalten sein, da sonst die gesamte Zahlungsdatei abgelehnt wird. Bei Auslandszahlungen kann auch die Angabe der Postleitzahl relevant sein.

Ab November 2026 werden unstrukturierte Adressen nicht mehr akzeptiert und nur strukturierte oder hybride Adressen sind noch zulässig. Diese Anforderung betrifft alle ISO-20022-Zahlungsformate.

Die bisher genutzten Formate pain.001.001.03 und DTAZV werden ebenfalls nicht mehr unterstützt und würden durch Banken abgelehnt.

Damit auch die Gehalts- und SV-Zahlungen oder Zahlungen im Bereich betriebliche Altersvorsorge weiterhin problemlos ausgeführt werden können, sollten einige Themen frühzeitig berücksichtigt bzw. angepasst werden.

Adressdaten:

Aufgrund der Änderung im Aufbau der Adressinformationen sollten die in SAP hinterlegten Adressdaten dringend auf Vollständigkeit überprüft werden. Momentan werden Adressdaten meist unstrukturiert übertragen und Informationen wie die Postleizahl, der Ort oder das Land sind nicht verpflichtend gepflegt.

Diese Adressinformationen müssen ab November 2026 in strukturierter oder hybrider Form berücksichtigt werden, da Zahlungen sonst abgelehnt werden.

Als Folge ändert sich auch der aktuelle SAP-Zahlungsträger unter pain.001.001.09 (Formatbaum CGI_XML_CT_V9).

Betroffen können verschiedene Infotypen hinsichtlich der gepflegten Empfängerdaten sein:

0009 (Bankverbindung)

0010 (Vermögensbildung)

0011 (Externe Überweisung)

0013 (Sozialversicherung)

0026 (Direktversicherung)

0057 (Mitgliedschaften)

0116 (Pfändung Überweisung)

0126 (Zusatzversorgung)

0699 (AVmG)

Wenn die Empfängerdaten nicht manuell im Infotyp gepflegt werden, müssen gegebenenfalls auch Empfängerschlüssel (V_T521B) angepasst werden (Infotyp 0010, 0011, 0026, 0057, 0116, 0699).

Anpassung für SAP_FIN-Komponente

Je nach Support Package Level der SAP_FIN-Komponente müssen verschiedene Sap-Hinweise in das System eingespielt werden (siehe SAP-Sammelhinweis 2253571  https://me.sap.com/notes/2253571/D)

Umstellung der Zahlungsformate:

Sollten Sie noch alte Zahlungsformate wie pain.001.001.03 oder DTAZV nutzen, muss auf die neuen Formate für Überweisungen (pain.001.001.09) und für Lastschriften (pain.008.001.08) umgestellt werden.

Diese neuen Formate lösen die bisher verwendeten Formate vollständig ab und ermöglichen die strukturierte Datenübermittlung.

Da in dem neuen Formatbaum auch die neuen Felder wie Stadt und Land gemeldet werden, sofern diese gepflegt sind, sollten zunächst die Stammdaten geprüft und bei Bedarf angepasst werden, bevor auf die neuen Formate umgestellt wird.

Es ist ratsam, die genauen Anforderungen der Hausbanken und der FI-Abteilung zu prüfen, da bereits vor November 2026 eine Notwendigkeit von strukturierten Adressdaten vorliegen kann, z. B. bei Auslandszahlungen.

Es sollte darauf geachtet werden, dass kundeneigene Einstellungen im Format auch für das neue Format übernommen werden. Zudem sollte überlegt werden, Testzahlungen mit den neuen Formaten in Rücksprache mit Ihrer Hausbank durchzuführen.

Aufgrund der neuen Vorgaben kann bereits eine unvollständig gepflegte Personalnummer zur Ablehnung der gesamten Zahlung führen. Daher ist es wichtig, die Stammdaten jederzeit zu überprüfen und bei Bedarf zeitnah anzupassen.


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